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KAE, A.GA :: Erlaubnis für geistlichen Übungen (Privilegia pro s. exercitiis spiritualibus) (Serie)  >

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, A.GA.1 Papst Benedikt XIV. gewährt die Vollmacht zur Einrichtung von Exerzitien nach der Art der Jesuiten im Kloster Einsiedeln und dessen Niederlassungen, die Vollmacht zur Gewährung von vollkommenen Ablässen für die Teilnehmer der Exerzitien und die Vollmacht für die Beichtväter und Vertreter des Abtes zur Lossprechung von den dem Papst reservierten Sünden auf ewige Zeiten 30. Jul 1755 Dossier öffentlich
KAE, A.GA.2 Beschluss aus der Audienz des Papstes, dass jeder weltgeistlichen oder religiosen Person, die dem Abt von Einsiedeln unterstellt ist, ein Ablass von sechzig Tagen gewährt wird, der wenigstens eine Viertelstunde andächtig etwas aus dem Exerzitienbüchlein „Exercitia Seraphicae Devotionis“ des Hl. Fidelis von Sigmaringen ausführt 10. Nov 1757 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.GA.3 Papst Leo XIII. erteilt der Schweizer Benediktinerkongregation für Volksmissionen die Vollmacht: 1. allen die mehr als die Hälfte der Predigten angehört haben, einen vollkommenen Ablass zu erteilen, 2. allen Betern vor dem Missionskreuz einmalig einen 100-tägigen Ablass zu gewähren, und 3. allen Welt- und Ordensgeistlichen sowie Nonnen, die an den Exerzitien teilnehmen, einen vollkommenen Ablass zu gewähren. Auf sieben Jahre. 30. Mär 1879 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.GA.4 Papst Leo XIII. bevollmächtigt die Volksmissionare zur Absolution von Exkommunikationen, Interdikten und anderen kirchlichen Strafen, zur Erteilung einers vollkommenen Ablasses und des päpstlichen Segens sowie zur Errichtung eines Missionskreuzes und der Gewährung eines 100-tägigen Ablass für jeden, der vor dem Missionskreuz betet. Auf sieben Jahre. 13. Apr 1886 – 19. Apr 1886 Dossier öffentlich
KAE, A.GA.5 Vollmacht für Kapuziner-Provinzial für Ablässe für Rosenkränze, Kreuze usw. 7. Jan 1887 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.GA.6 Die päpstlichen Kongregation für Ablässe und heilige Reliquien erlaubt den Volksmissionaren und Exerzitienmeistern der Schweizer Benediktinerkongregation, Ablässe auszukünden und den päpstlichen Segen zu erteilen. Das Privileg ist auf 10 Jahre begrenzt. Erneuerung am 13.03.1903 16. Mär 1893 – 13. Mär 1903 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.GA.7 Vollmacht von Papst Leo XIII. für Missionare und Exerzitienmeister des Klosters Einsiedeln zum Belegen von Kreuzen, Medaillen, Rosenkränzen usw. mit Ablässen 18. Mär 1898 – 27. Mai 1903 Dossier öffentlich
KAE, A.GA.8 Dekret der Inquisitions-Kongregation (Abteilung für die Ablässe) zur Gewährung von Ablässen an den Missionskreuzen 13. Aug 1913 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.GA.9 Papst Pius XI. erteilt den Volksmissionaren und Exerzitienmeistern der Schweizer Benediktinerkongregation die Erlaubnis, bei den Volksmissionen und Exerzitien Ablässe und den päpstlichen Segen zu erteilen 25. Mär 1929 Einzelstück: Akte öffentlich
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