Identifikation | |
Signatur | KAE, C.FA.3 |
Titel | Vergleich zwischen Johann von Rosenegg und dem Kloster Einsiedeln wegen der Aufteilung der Kinder eines leibeigenen Ehepaares |
Entstehungszeitraum | 17. Apr 1364 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Objekttyp | Urkunde |
Bilder |
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Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | "1364, freitag nach pfingsten, mai 17. Vergleich zwischen abt Marquard von Grünenberg und Johann von Rosenegg, freiherr und ritter. Ulrich Vorster, ein eigenmann des von Roesenegg hat Anna Frankin, die dem gotteshaus Einsiedeln als eigen zugehört, zur ehe genommen. Die Kinder sollen deshalb geteilt werden, die Hälfte gehöre an den Rosenegg, die andere an das gotteshaus. Stirb das weib vor dem manne und hinterlässt kinder, so soll das gotteshaus nur einen gewöhnlichen schlechten fahl nehmen, ebenso falls der mann vor dem weibe sterben würde der von Roesenegg. Wenn aber der ehe keine kinder entsprossen, so darf jeder vertragsabschliessende teil den vollen dem rechte entsprechenden fahl nehmen. DAE. RS. 77." |
Akteurinnen/Akteure | Markwart von Grünenberg |
Schlagwörter | Privaturkunde |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Beschreibstoff: Pergament BxH: 27x26 Anzahl Siegel: 1; |
Findmittel | |
Sachverwandte Unterlagen | |
Standort | Urkundenarchiv |
Kopien/Reproduktionen | Digitalisiert Digitalisiert durch Monasterium; Februar 2008 im Staatsarchiv Schwyz. |
Publikationen | Morel, Regesten, Nr. 400. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2007-04-10 10:28:28 / Monika Rhyner |
Aktualisiert | 2011-03-21 15:19:02 / Franziska Eggimann |
Permalink | https://archiv.kloster-einsiedeln.ch/objects/56049 |