Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
11.2.1452 / -
Regest
Urteilbrief der Stadt Diessenhofen, betreffs der Klage eines Bürgers zu Stein, wegen eines Zehntenbriefes auf einem Hof zu Burg, in welchem die Erben Ulrichs von der Hohenklingen als Bürgen genannt sind. Für die ausstehenden Zinsen soll ihn Agnes von Rosenegg, geb. von Bussnang, Ehefrau des Junkers Hans von Rosenegg, als Erbin deren von Hohenklingen entschädigen. Der Kläger wird auf das Unterpfand gewiesen.
Kommentar Regest
Regest nach Morel, Nr. 844
Überlieferung
A (Original), KAE, C.O.1
Signatur
Titel
Urteil im Streit zwischen einem Bürger zu Stein und den Erben derer von Hohenklingen wegen einem Zehntenbrief auf einem Hof zu Burg
Inhalt
"1452, Freitag nach S. Scholastica, februar 11.
Urteilbrief der stadt Diessenhofen. Copia vidimata transsumpta.
1. Ein bürger von Stein klagt wegen einem zehendenbrief auf einem hof zu Burg, in welchem die erben des Ulrichs von Hohenklingen als bürgen genannt sind. Für die ausstehenden zinsen soll ihn Agnes von Rosenegg, geborne Bussnang, junker Hansen von Rosenegg ehefrau, als erbin deren von Hohenklingen entschädigen. Der Kläger wird auf das Unterpfand verwiesen.
DAE. ZA.37. Vergleiche [KAE, C.O.6](/objects/55741)"
Datierung
11.2.1452
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 844 (Regest)
Text Regest
Urtheilbrief der Stadt Diessenhofen, betreffs der Klage eines Bürgers zu Stein, wegen einem Zehndenbrief auf einem Hof zu Burg, in welchem die Erben Ulrichs von der Hohenklingen als Bürgen genannt sind. Für die ausstehenden Zinsen soll ihn Agnes von Rosenegg, geb. von Bussnang, Junker Hansen von Rosenegg Ehefrau, als Erbin deren von Hohenklingen entschädigen. Der Kläger wird auf das Unterpfand gewiesen.