Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
23.5.1250 / Lyon
Regest
Papst Innozenz IV. gewährt auf Fürsprache des Bischofs Eberhard II. von Waldburg von Konstanz und des Abtes Berchtold von Falkenstein von St. Gallen dem Abt Anselm von Schwanden und Konvent von Einsiedeln, das durch gottlose Feinde arg bedrängt und geschädigt wird, die Vergünstigung, dass sie nicht gezwungen werden können, irgend jemand auf Grund eines päpstlichen oder von einem Legaten ausgestellten Schreibens aufzunehmen oder mit einer Pfründe auszustatten, wenn in dem Schreiben nicht ausdrücklich auf diese Indulgenz Bezug genommen ist.
Kommentar Regest
Regest nach QW I/1, Nr. 627
Überlieferung
A (Original), KAE, A.MA.2
Signatur
Titel
Papst Innozenz IV. gewährt auf Fürsprache des Bischofs Eberhard II. von Waldburg von Konstanz und des Abtes Berchtold von Falkenstein von St. Gallen dem Abt Anselm von Schwanden und dem Konvent von Einsiedeln, das durch gottlose Feinde arg bedrängt und geschädigt wird, die Vergünstigung, dass sie nicht gezwungen werden können, irgend jemand auf Grund eines päpstlichen oder von einem Legaten ausgestellten Schreibens aufzunehmen oder mit einer Pfründe auszustatten, wenn in dem Schreiben nicht ausdrücklich auf diese Indulgenz Bezug genommen ist
Inhalt
"Bulla Innocentii IV., Lugduni, die 23 Mai, anno sui pontificatus VII, dni 1248." (Mit falschem Jahresdatum!)
Datierung
23.5.1250
Objekttyp
Urkunde
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 68 (Regest)
QW I/1, Nr. 627 (Regest)
Text Regest
Papst Innocenz IV. gewährt auf Fürsprache des Bischofs ... [Eberhard II. von Waldburg] von Konstanz und des Abtes ... [Berchtold von Falkenstein] von St. Gallen dem Abt ... [Anshelm von Schwanden] und Konvent von Einsiedeln, das durch gottlose Feinde arg bedrängt und geschädigt wird (per inpios hostes multipliciter tribulatur et inferuntur vobis dampna gravia), die Vergünstigung, dass sie nicht gezwungen werden können, irgend jemand auf Grund eines päpstlichen oder von einem Legaten ausgestellten Schreibens aufzunehmen oder mit einer Pfründe auszustatten, wenn in dem Schreiben nicht ausdrücklich aif diese Indulgenz Bezug genommen ist.
Chartularium Sangallense, III, Nr. 1434 (Regest)
Text Regest
Papst Innozenz IV. gewährt dem Benediktinerkloster Einsiedeln auf Fürsprache des Bischofs von Konstanz und des Abts von St. Gallen (...cum itaque venerabilis frater noster .. Constantiensis episcopus et dilectus filius .. abbas sancti Galli vestris angustiis condolentes apostolicam gratiam pro vobis duxerint implorandam, nos ipsorum optentu ... indulgemus ...) das Privileg, ohne ausdrückliche päpstliche Aufforderung keine Pfründer und Benefiziare aufnehmen zu müssen.
Henggeler, Papsturkunden, Nr. 4, S. 220 (Regest)
Text Regest
Innozenz IV. "Interne super eo".
Largiader, Papsturkunden, I, Nr. 431 (Regest)