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KAE, F.YA :: Auskauf der St. Geroldischen Untertanen ab den 3 Bergen Valentschina, Blons und Blanken (Bestand)  >

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, F.YA.1 Acta des Streites zwischen der Gemeinde zu Bludesch und den St. Geroldischen Unterthanen, wegen dem Kirchbau zu Bludesch. Ist ein Libell darin die Brief per §§ 1.2.3. angezeigt. 14. Okt 1649 – 10. Dez 1649 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, F.YA.2 Authentischer Vergleich (Verglich) und Auskauf zwischen denen Gemeindesleuten zu Bludesch, und denen St. Geroldischen Unterthanen deren 3. Bergen Valentschina, Blons, und Planken, wegen der Erweiterung und Erbauung der Pfarrkirchen zu Bludesch, beschehen durch die compromittierte und bestellte Herren Commissarien von den Herrschaften St. Gerold, und Blumenegg. 15. Nov 1649 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, F.YA.3 Vergleich zwischen Einsiedeln und Weingarten 15. Nov 1649 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, F.YA.4 §1mo Herr Landvogt von der Halden, bittet im Namen deren zu Bludesch, bei Ihre hochfürstl. Gnaden um ein Fenster und Wappen zu ewigen Gedächtnis in ihre neue Kirchen. §2do Hl. Landvogt berichtet den h. Statthalter zu Einsiedeln, dass Herr Prälat jedem Haus zu Bludesch, und Thüringen, ein gut Mittmel Acker auf der Allmeind zugeeignet habe, deren auch unsere 2 Häuser, das einte zu Bludesch, das andere zu Thüringen, jedes ein Stück geniesse, recomendiert ihm die Befürderung der ausgebettenen Gnad des Fenster, und Schildts bei Ihre fürstl. Gnaden. §3tio Praepositus S. Geroldi fenestram et insignia ad Celsmum Einsidl. scribit: 1mo Motiva Concedendi fenestram, et insignia. 2do Quod D. Abbas Weingartensis concesserit singulis Domibus in Bludesch, et Thüringen bona quaedam de communi foresto, ubi etiam nostris domibus pars appropriata fuerit, quamvis nonnulli id impedire sategerint. 3tio Fragt, woher das Lattenholz zum Kirchendach, zu nehmen? Da sie jeder Hofstatt aus gemeinem Waldholz geben, verhoffet er, dass sie auch zur Kirchenholz geben sollen; und vermeint das Lattenholz seye auch unter dem halben Kirchendach Holz verstanden, welches sie von Bludesch versprochen darzuthun: seye ihm nicht möglich anderst woher Holz zuzubringen; und weil sie Holz auf Bludenz, und anderstwo geben seye Holz(?), dass sie der eignen Kirchen verweigern. 2. Jun 1650 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, F.YA.5 §1mo H. Landvogt von der Halden schreibt an h. Propst, dass er beredter massen nach Verschluss(?) des ersten Termins die 200 zu bezahlende Gulden einbehalten solle, an der er statt zum Kirchenbau andere 200 fl. so die Blumeneggischen Unterthanen nacher Einsiedeln schuldig, beziehen wolle. 2do Berichtet, dass die Geroldische Unterthanen sowohl zu Beschimpfung beider Sachen Principalen, als beider Subdelegierten, den verfertigten und confirmierten Vergleich umstossen wollen, und denselben gleichsam der falsch und Unbedachtsam gleichsam der falsch und Unbedachtsamkeit, beschuldigen, und als wären sie nicht genügsam mit ihrer Obrigkeiten (?) wollen. §2do Litterae Praepositi Martini Kachler ad Celsmum Einsidl.: 1mo Duos ex Subditis nostris et principales actores Einsidlam redire, ut Contractum illum ratione Eccliae Bludeschensis innitum, ab illis acceptatum, et a Rmis Dominis Principalibus confirmatum, iterum moveanti; et quidem post 4 Menses silentii, dum instaret solutio. 2do Eos quidem pecuniam collegisse, sed extradere nolle antequam Bludeschenses majorem eis Securitatem suae Exemptionis, quam illa Duorum Praelatorum praebeant; et quod 2 puncta omissa sint in Contracta, quae tamen Einsidlae eis praelecta fuerint. 3io Man habe ihnen gesagt, sie sollen kein Haller ausgeben, bis das sie versichert werden. Sie referieren sich auf ein Gemeind, von der(?) doch h. Probst nichts weisst, und ohne dessen Willen und Erlaubnis keine soll gehalten werden. 4to Vor drei Jahren, da selbe noch unter Blumenegg, haben sie auch zu Valentschina ein Gemeind, wider der h. von Weingarten Willen gehalten, derwegen der Amann aller Ihren entsetzt(?) worden, und in Arrest gesetzt, auch ein anderes so immerdar auf die Gemeind geschayen(?), gefangen genommen werden. 5to Haben sie dem h. Probst gesagt dass bei der Abwechslung der Herrschaft man solches an ein Gemeind hätte sollen kommen lassen, und wollten grau(?) die Bauern über ihre Obrigkeiten sindicieren, und was selbe gemacht, umstürzen. Bittet derwegen diesen Leuten mit sanft ihre verschlagene Hartnäckigkeit und Unverstand zu verstehen zu geben, und ihren hartnäckigen Bitten, durch welches sie vermeinen, wann sie emeiniglich zusammen halten, ihnen nichts wderstehen könne, kein Gehör zu geben. 6. Jun 1656 Einzelstück: Akte öffentlich
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